Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Schwimmabteilung des ATV Dorstfeld 1878 e.V.
-nachstehend Schwimmabteilung/Verein genannt-
Stand: Juli 2023
Anmeldung und Termine
Die Anmeldung zu unseren Kursen erfolgt über die Webseite der Schwimmabteilung (www.dorstfeld-schwimmen.de). Die Kurstermine und Voraussetzungen sind bei der Anmeldung einsehbar. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Freie Plätze werden zuerst durch die Warteliste aufgefüllt. Ein freier Platz wird 48 Stunden für den ersten Platz auf der Warteliste reserviert.
Gesundheit
Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Ihr Kind gesund und in der Lage ist, ohne Gefährdung seiner Gesundheit an den Kursen teilzunehmen. Eventuelle gesundheitliche Risiken teilen Sie uns bitte mit vor dem ersten Kurstag mit. Ein absolutes Sport- und Schwimmverbot besteht bei: Ohrenentzündungen, Augenentzündungen, Durchfall, ansteckenden Krankheiten, Fieber, nach Impfungen mit Impfreaktionen und offenen Wunden. Das Tragen von Schmuck (besonders Ohrstecker, Ketten, Ringe, Schrankschlüssel) ist verboten.
Zahlung der Kursgebühr
Die Kursgebühr wird kurzfristig nach Beginn des Kurses per Lastschriftverfahren eingezogen. Sollte die Lastschrift durch die Bank nicht durchgeführt werden können, behalten wir uns vor, die weitere Teilnahme am gebuchten Kurs zu verweigern.
Abmeldung/Stornierung
Eine kostenlose Stornierung der Teilnahme bis 36 Stunden vor Kursbeginn möglich. Eine Stornierung nach Beginn des Kurses ist nicht mehr möglich. Nach einer Stornierung, Abmeldung oder nicht abgeschlossenen Kursverlängerung kann die Schwimmabteilung keinen Kursplatz mehr garantieren.
Nichtteilnahme des Teilnehmers
Die Schwimmabteilung ist nicht verpflichtet, bei Krankheit oder Nichterscheinen des Kursteilnehmers zu dem gebuchten Kurs die Kursgebühr zurückzuerstatten. Es besteht kein Anspruch auf das Nachholen versäumter Kurstermine.
Kursausfall
Aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse (z.B. durch Krankheit, technische Störungen oder andere zwingende, nicht vorhersehbare Ereignisse) behält sich die Schwimmabteilung vor, einen einzelnen Kurstag zu verschieben oder ausfallen zu lassen. Weitergehende Ansprüche gegen die Schwimmabteilung sind ausgeschlossen.
Vereinsmitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im ATV Dorstfeld 1878 e.V. ist für alle Kurse (ausgenommen der Kurse „Kaulquappe“ und „Frosch“) notwendig. Das ausgefüllte Anmeldeformular ist zum 1. Kurstermin abzugeben. Ein Austritt aus dem Verein kann nach der aktuellen Satzung nur mit einer Frist von 6 Wochen zum 31.03., 30.06., 30.09., 31.12. eines Jahres erfolgen. Die Austrittserklärung muss schriftlich in Papierform gegenüber dem Vorstand des ATV Dorstfeld, Kortental 7, 44149 Dortmund bzw. Postfach 88 01 23, erfolgen. Die Mitgliedschaft im Verein stellt kein Vorrecht auf einen Kursplatz dar (siehe 1. Anmeldung).
Garantie
Es besteht kein Rechtsanspruch, dass die durch die Schwimmabteilung und Teilnehmer: in angestrebten Kursziele erreicht werden. Jegliche Form von Garantieansprüchen bei Nichterreichen eines Kursziels sind ausgeschlossen. Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist nicht möglich.
Haftung
Für vorsätzlich herbeigeführte Schäden an Einrichtungsgegenständen, Anlagen und Geräten des Schwimmbads oder der Schwimmabteilung vor, während und nach dem Kurstermin übernimmt die Schwimmabteilung keine Haftung. Dies gilt ebenfalls für den Verlust von Garderobe und mitgebrachten Gegenständen. Die Eltern übernehmen die Haftung für ihre Kinder.
Hausordnung
Die Hausordnung des Schwimmbads ist zu beachten. Eltern dürfen den Kabinenbereich und die Schwimmhalle nicht betreten. Filmen und Fotografieren während der Kurse ist verboten. Das Schwimmbad darf nur in Anwesenheit der Übungsleiter betreten werden. Den Weisungen des Schwimmbadpersonals sowie von Übungsleitern der Schwimmabteilung ist unbedingt Folge zu leisten. Bei erheblichem Fehlverhalten und grober Nichtbefolgung von Weisungen ist die Schwimmabteilung berechtigt Teilnehmer: innen vom Kurs auszuschließen. In diesem Fall werden keine Gebühren erstattet.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht. In einem solchen Fall gilt die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung als ersetzt, die dem von den Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, sofern dieser Vertrag Lücken aufweisen sollte.